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Hier noch einige rechtliche Hinweise:

Selbstverständlich halten wir uns bei der Bezahlung unserer Mitarbeiter an die gesetzlichen Regelungen bzgl. des Mindestlohns.


Die Handwerkskammer für München und Oberbayern berichtet zum Thema:
"Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk ab 01.03.2008"

Darüber hinaus müssen wir noch weitere rechtliche Rahmenbedingungen einhalten.
Diese stehen hier zur Einsicht bereit.