Hier noch einige rechtliche Hinweise: Selbstverständlich halten wir uns bei der Bezahlung unserer Mitarbeiter an die gesetzlichen Regelungen bzgl. des Mindestlohns. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern berichtet zum Thema: "Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk ab 01.03.2008" Darüber hinaus müssen wir noch weitere rechtliche Rahmenbedingungen einhalten.
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